Verlauf & Kosten


Verlauf & Kosten

Der Beginn Ihrer Psychotherapie

 
Ich führe eine Privatpraxis. Dies bedeutet für Sie, dass ich Ihnen zeitnah eine erste Sitzung anbieten kann.
Wenn Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten, werden wir uns in einem ersten Gespräch kennenlernen.
In diesem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuelle Lebenssituation und die Probleme, bei denen Sie sich Unterstützung wünschen, darzustellen und mich und meine Art zu arbeiten kennenzulernen.
Ich werde in dieser ersten Sitzung mit Ihnen ein grobes Ziel, Ihre Vision darüber, was Sie am Ende Ihrer Therapie erreichen möchten, erarbeiten.
Für eine endgültige Zusammenarbeit mit mir können Sie sich innerhalb der ersten 5 Sitzungen entscheiden.
Der Rahmen von 5 sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) lässt genügend Raum, die mögliche Tragfähigkeit der therapeutischen Beziehung zu überprüfen.
Auch wird in dieser Zeit deutlich, welche der von mir angewendeten Therapie-methoden für Ihren Heilungsprozess am besten ist.
 
Dauer 
In den ersten Sitzungen klärt sich, ob eine Kurzzeittherapie (15 – 20 Sitzungen) zur Bewältigung einer akuten Krise in Form einer Krisenintervention ausreichend ist, oder ob ein längerer, Therapieprozess notwendig und erwünscht ist.
 
Abrechnung und Kosten
Die Abrechnung erfolgt privat.
 
Honorar
Therapiesitzung 60 Minuten 110,- €
Die Kosten für Lehrtherapien richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsinstitutes
Sozialtarif auf Anfrage
 
Die Zahlung erfolgt jeweils im Anschluss an die Sitzung  in bar.
 
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei.
 
Heilpraktikerleistungen und Psychotherapie sind für Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

Bei privat und über Beihilfe Versicherten oder wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, ist die Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen (GebüH) möglich, muss aber im Einzelfall abgeklärt werden.
Bei Erfahrung mit häuslichem oder institutionellem sexuellem Missbrauch in Kindheit / Jugend besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Übernahme der Therapiekosten bei dem Fonds sexueller Missbrauch zu stellen https://www.fonds-missbrauch.de/
 
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die anfallende Therapiekosten selbst übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht.
Eine Psychotherapie durch Heilpraktiker gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die hier entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall über ein Kostenerstattungsverfahren von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag durch die PatientIn gestellt wird.
 
Supervision und Coaching sind keine Heilbehandlungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes und ersetzen keine Psychotherapie. Diese Leistungen erfolgen durch Johanna Koch als freiberufliche Diplom-Sozialpädagogin und sind steuerlich absetzbar.



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