Therapieverlauf
und Kosten
  Johanna Koch
  Dipl.-Sozialpädagogin
  Heilpraktikerin
  Psychotherapie
  Körpertherapie
th_verlauf
Der Beginn Ihrer Psychotherapie
 
Wenn Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten, werden wir uns in einem ersten Gespräch kennenlernen.
 
In diesem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuelle Lebenssituation und die Probleme, bei denen Sie sich Unterstützung wünschen, darzustellen.
 
Ich werde in dieser ersten Sitzung mit Ihnen ein grobes Ziel, Ihre Vision darüber, was Sie am Ende Ihrer Therapie erreichen möchten, erarbeiten.
 
Für eine endgültige Zusammenarbeit mit mir können Sie sich innerhalb der ersten 5 Sitzungen entscheiden.
 
Der Rahmen von 5 sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) lässt genügend Raum, die mögliche Tragfähigkeit der therapeutischen Beziehung zu überprüfen.
 
Dauer Ihrer Psychotherapie
 
In den ersten Sitzungen klärt sich, ob eine Kurzzeittherapie (15 – 20 Sitzungen) zur Bewältigung einer akuten Krise in Form einer Krisenintervention ausreichend ist, oder ob ein längerer, offener Therapieprozess notwendig und erwünscht ist.
 
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet wöchentlich oder auch 14tägig statt.
 
Eine Paartherapiesitzung dauert 90 Minuten und finden in einem gemeinsam gewählten Rhythmus statt.
Eine Gruppentherapiesitzung dauert 120 Minuten und findet wöchentlich oder 14-tägig statt.
 
Craniosacrale Körpertherapie
 
Die Anzahl und Häufigkeit der Behandlung mit Craniosacraler Körpertherapie beträgt ca. 3-6 Sitzungen.
 
In der ersten Sitzung finden wir gemeinsam den Weg wie Ihre Heilbehandlung aussehen und wie Ihr persönliches Ziel erreicht werden kann. In der Regel dauert eine Sitzung 50 bis 75 min.
 
Abrechnung und Kosten:
 
Die Abrechnung erfolgt privat.
 
Honorar:
Psychotherapie, Dauer mind. 50 Minuten: EUR 80,-
Psychotherapie mit Paaren: 90 Minuten: EUR 140,-
Craniosacrale Körpertherapie: 60 Minuten: EUR 80,-
 
Die Durchführung einer Psychotherapie durch mich begründet sich rechtlich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht anders vereinbart, die GebüH 85 (Gebührenordnung für Heilpraktiker 1985) der Deutschen Heilpraktikerverbände.
 
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei.
 
Bei privat und über Beihilfe Versicherten oder wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, ist die Kostenübernahme (GebüH) möglich, muss aber im Einzelfall abgeklärt werden.
 
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die anfallende Therapiekosten selbst übernehmen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht.
Eine Psychotherapie durch Heilpraktiker gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die hier entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag durch die PatientIn gestellt wird.
 
Supervision und Coaching sind keine Heilbehandlungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes und ersetzen keine Psychotherapie. Diese Leistungen erfolgen durch Johanna Koch als freiberufliche Diplom-Sozialpädagogin und sind steuerlich absetzbar.